Einverständniserklärung deines gesetzlichen Vertreters
Aus gesetzlichen Gründen ist es nicht erlaubt, unter 18-jährigen ein Piercing zu stechen. Wir können dir aber trotzdem ein Piercing machen, wenn du eine Einverständniserklärung deines gesetzlichen Vertreters mitbringst. Diese muss schriftlich mit Datum, Ort und Unterschrift erfolgen. Neben der schriftlichen Einverständniserklärung musst du deinen Ausweis und eine Kopie des Ausweises deines gesetzlichen Vertreters mitnehmen.
Bitte zeige deinem gesetzlichen Vertreter den Abschnitt Risiken & Nebenwirkungen, so dass dieser sich darüber informieren kann. Danke!