Unter 18-jährig?

Piercings an Minderjährigen nur mit Erlaubnis des gesetzlichen Vertreters

Aus gesetzlichen Gründen ist es nicht erlaubt, unter 18-jährigen ein Piercing zu stechen. Wenn deine Eltern jedoch mit dem Piercing einverstanden sind, können sie dich zum Termin begleiten und vor Ort ihre Einwilligung mittels Unterschrift bezeugen. Bitte beachte, dass sowohl du als auch deine Eltern einen gültigen Ausweis vorweisen können müsst.
Können oder wollen dich deine Eltern nicht zum Termin begleiten, benötigen wir die schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters, also mindestens eines Elternteils.
Das Formular für die elterliche Vollmacht kannst du hier unten auf der Seite downloaden, ausdrucken und ausgefüllt mitbringen. Neben der Einverständnis benötigen wir ebenfalls eine Kopie des Ausweises desjenigen Elternteils, welcher die Erlaubnis unterschrieben hat.
Wir behalten uns vor, die Eltern im Zweifelsfall zu kontaktieren.